Kanton Zürich hebt Feuerverbot auf

Nach über zwei Monaten Trockenheit und grosser Waldbrandgefahr gibt der Kanton Zürich Entwarnung. Ab Donnerstag, 10. September 2026, ist das Bräteln und Feuerwerken im Wald und in Waldesnähe wieder erlaubt. Auch für die Bevölkerung in Maur bringt die Regelung Erleichterung.

Seit dem 26. Juni herrschte im Kanton Zürich wegen anhaltender Hitze und Trockenheit ein striktes Feuer- und Feuerwerksverbot in Wäldern sowie in deren unmittelbarer Nähe. Die Waldbrandgefahr war stellenweise auf die Stufen 4 (gross) und 5 (sehr gross) geklettert.

Regen bringt die Wende

Die Niederschläge seit dem 8. September sowie die deutlich kühleren Temperaturen der letzten Tage haben die Situation nun entscheidend entspannt. Die Waldbrandgefahr ist kantonsweit auf Stufe 2 («mässig») gesunken. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um das verhängte Verbot per Donnerstag, 10. September 2026 (00:00 Uhr), wieder aufzuheben.

Sorgfalt bleibt wichtig

Auch wenn die akute Gefahr vorerst gebannt ist, mahnen die Behörden weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Feuer im Freien. Verheerende Waldbrände sind im Kanton Zürich aufgrund der topografischen und klimatischen Bedingungen zwar selten, aber nie völlig ausgeschlossen.

Tagesaktuelle Informationen zur Gefahrenlage in der gesamten Schweiz sind jederzeit unter www.waldbrandgefahr.ch abrufbar.