Grillverbot in Maur fällt – im Wald bleibt es heikel
Das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet Maur wird am Dienstag aufgehoben. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt bleiben Feuer, Holzkohlegrills und brennende Materialien allerdings weiterhin verboten.
Aufatmen für Grillfans: Das am 16. Juli verhängte generelle Verbot für offene Feuer in Maur wird per Dienstag, 1. September, um 12 Uhr aufgehoben. Damit sind Feuer im Siedlungsgebiet grundsätzlich wieder erlaubt.
Ganz Entwarnung gibt es allerdings nicht. Das kantonale Feuerverbot für den Wald und die unmittelbare Umgebung bleibt bestehen.
50-Meter-Sperrzone bleibt
Besonders wichtig ist die Grenze von 50 Metern: Im Wald und bis zu 50 Meter vom Waldrand entfernt dürfen weiterhin keine Feuer entfacht werden. Verboten ist zudem das Wegwerfen von brennendem oder glühendem Material – etwa Zigaretten oder Zündhölzern.
Das gilt auch dort, wo man sich eigentlich sicher wähnen könnte. Offizielle und befestigte Feuerstellen sind ebenso betroffen wie Feuerstellen bei Waldhütten. Auch Holzkohlefeuer und Holzkohlegrills bleiben verboten.
Gas- und Elektrogrills im Wald erlaubt
Eine Ausnahme gibt es für Gas- und Elektrogrills. Sie dürfen auch im Wald beziehungsweise in Waldesnähe verwendet werden – allerdings nur mit der nötigen Vorsicht. Die Geräte müssen «in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund» stehen, beispielsweise auf einem befestigten Platz.
Für die übrigen Siedlungsgebiete bedeutet die Aufhebung des kommunalen Verbots hingegen: Der Holzkohlegrill darf wieder angezündet werden.
Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung für die bisherige Rücksichtnahme und appelliert gleichzeitig weiterhin an die Vorsicht. Gefragt sei ein «achtsamer Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet». (tre.)
