Feuerverbot am 1. August: Hohe Bussen drohen
Der Nationalfeiertag fällt in Maur in diesem Jahr leise und gedimmt aus – zumindest was Feuer und Feuerwerk betrifft. Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt in der Gemeinde ein umfassendes Feuerverbot. Erlaubt sind nur noch Gas- und Elektrogrills. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Bussen von mehreren Tausend Franken.
Die Gemeinde Maur hat – wie alle anderen Gemeinden im Kanton Zürich – ein generelles Feuerverbot erlassen. Damit sind sämtliche offenen Feuer im Freien untersagt. Betroffen sind auch öffentliche Feuerstellen, Grillplätze sowie das Grillieren mit Holz oder Holzkohle.
Erlaubt bleiben lediglich Gas- und Elektrogrills. Diese müssen auf einem feuerfesten Untergrund betrieben und mit der nötigen Vorsicht verwendet werden.
Auch Feuerwerk und Wunderkerzen sind verboten
Das Verbot gilt nicht nur für Raketen und Knallkörper. Auch bengalische Wunderkerzen, sogenannte «Frauenfürze», Himmelslaternen oder andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht abgebrannt werden. Ebenfalls verboten ist es, brennende Zigaretten oder Streichhölzer achtlos wegzuwerfen.
Hohe Bussen bei Verstössen
Verstösse gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot werden von der Polizei und weiteren Behörden rapportiert. Bereits ohne Brandfolge drohen Bussen ab 100 Franken. Je nach Schwere des Verstosses können sie mehrere Tausend Franken betragen. Entsteht ein Brand, kommen zusätzlich die Kosten für Feuerwehr, Löscharbeiten und die Wiederherstellung des Schadens hinzu.
Kann ich in eine andere Gemeinde ausweichen?
Wer den Nationalfeiertag in einer Nachbargemeinde feiern möchte, gewinnt damit kaum Freiheiten. Mittlerweile haben sämtliche 160 Zürcher Gemeinden ein eigenes Feuerverbot erlassen. Im ganzen Kanton gilt zudem bereits seit Ende Juni ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Wer Feuerwerk abbrennen oder ein offenes Feuer entfachen möchte, kann deshalb innerhalb des Kantons Zürich derzeit praktisch nirgends ausweichen. Erst wenn einzelne Gemeinden ihre Verbote wieder aufheben, ändern sich die Regeln. Voraussetzung dafür sind anhaltende Niederschläge und eine deutliche Entspannung der Waldbrandgefahr.
