Feuerverbot bleibt über den 1. August bestehen

Kein Feuerwerk und keine Grillfeuer – auch nicht im eigenen Garten. Der 1. August in der Gemeinde Maur wird feuerfrei. Und die Küsnachter Bundesfeier auf der Forch findet ohne Höhenfeuer statt.

Das generelle Feuerverbot in der Gemeinde Maur bleibt bestehen – und gilt damit auch über den Nationalfeiertag vom 1. August hinaus. Dies hat die Gemeinde nach der aktuellen Lagebeurteilung im Bezirk bestätigt. Damit bleiben Feuerwerk und sämtliche offenen Feuer weiterhin verboten. Auch Grillfeuer mit Holz oder Holzkohle sind untersagt – selbst im eigenen Garten.

Grund für die Massnahme sind die anhaltende Trockenheit und die unverändert hohe Waldbrandgefahr. Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, das Feuerverbot konsequent einzuhalten. Verstösse können nicht nur gebüsst werden, sondern im schlimmsten Fall verheerende Brände auslösen.

Das Feuerverbot hat auch Auswirkungen auf die traditionelle Bundesfeier beim Forch-Denkmal. Die Gemeinde Küsnacht hält zwar an der Durchführung der Feier fest, muss aber auf das Feuerwerk sowie das traditionelle Höhenfeuer verzichten.

Wie geplant stattfinden werden hingegen die Festwirtschaft und die offiziellen Ansprachen. Damit dennoch etwas Feststimmung aufkommt, verteilt die Gemeinde Küsnacht vor Ort LED-Lampions. Die Bundesfeier auf der Forch gilt seit Jahren als beliebter Treffpunkt für Besucherinnen und Besucher aus Küsnacht und Maur.