Grillverbot wegen akuter Trockenheit
Ab Freitag, 17. Juli, um 12 Uhr gilt in der Gemeinde Maur ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot. Grund ist die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene grosse Brandgefahr. Die Massnahme gilt bis auf Widerruf.
Die anhaltende Trockenheit hat die Brandgefahr stark erhöht. Deshalb hat der Gemeindepräsdient Yves Keller in Koordination mit den Nachbars- und Bezirksgemeinden ein allgemeines Feuerverbot verfügt. Wie die Gemeinde mitteilt, gilt dieses ab Freitag, 17. Juli, 12.00 Uhr.
Offenes Feuer verboten
Verboten sind das Entfachen von offenem Feuer im Freien sowie das Grillieren mit Holz-, Kohle- oder Holzkohlegrills – unabhängig davon, ob diese mobil oder fest installiert sind. Gasgrills dürfen weiterhin benutzt werden.
Auch Feuerwerk und Himmelslaternen untersagt
Ebenfalls untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Steigenlassen von Himmelslaternen oder Ballonen mit Wunderkerzen sowie das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, Raucherwaren oder Streichhölzern.
Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Laut Gemeinde sind für eine Aufhebung «ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen» erforderlich.
Die vollständige Verfügung ist auf der Website der Gemeinde unter den amtlichen Publikationen sowie bei der Gemeindeverwaltung einsehbar. (tre.)
