Wenn Vertrauen ausgenutzt wird

Anklage wegen Diebstählen bei pflegebedürftigen Senioren – auch in Maur ist Vorsicht angebracht.

Wer im Alter auf Unterstützung angewiesen ist, muss Betreuungspersonen vertrauen können. Umso erschütternder ist ein Fall, den die Zürcher Staatsanwaltschaft kürzlich vor Gericht gebracht hat. Er zeigt, dass Kriminelle selbst enge Vertrauensverhältnisse ausnutzen können – eine Gefahr, die grundsätzlich auch Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde Maur betrifft.

Bargeld und Schmuck gestohlen

Angeklagt ist eine 48-jährige Pflegehelferin aus Polen. Gemäss Staatsanwaltschaft soll sie zwischen 2023 und 2026 während ihrer Einsätze in Privathaushalten im Kanton Zürich und im Kanton Luzern Bargeld und Wertsachen im Gesamtwert von knapp 70’000 Franken gestohlen haben. Den grössten Schaden erlitt ein betagtes Ehepaar im Limmattal, dem Vermögenswerte von rund 66’000 Franken entwendet worden sein sollen.

Die Beschuldigte soll das Vertrauensverhältnis zu den von ihr betreuten Seniorinnen und Senioren gezielt ausgenutzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr gewerbsmässigen Diebstahl vor und beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine achtjährige Landesverweisung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Aufmerksamkeit schützt

Der Fall zeigt, wie wichtig Wachsamkeit ist. Angehörige sollten regelmässig nachfragen, ob Bargeld oder Wertgegenstände fehlen, und grössere Geldbeträge oder Schmuck möglichst nicht offen in der Wohnung aufbewahren. Werden Unregelmässigkeiten festgestellt, empfiehlt sich eine rasche Meldung an die Polizei.

Auch wenn sich die mutmasslichen Diebstähle nicht in Maur ereignet haben, können vergleichbare Delikte überall vorkommen. Aufmerksamkeit und ein offener Austausch innerhalb der Familie sind der beste Schutz.