Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Zürich seit Freitagmittag ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Auch die Gemeinde Maur ruft die Bevölkerung zu besonderer Vorsicht auf.
Die Trockenheit der vergangenen Tage zeigt Folgen: Im Kanton Zürich herrscht derzeit grosse Waldbrandgefahr – Stufe 4 von 5. Deshalb gilt seit Freitag, 26. Juni, 12 Uhr, ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Die Gemeinde Maur weist in einer Mitteilung darauf hin, dass das Verbot bis auf Weiteres gilt.
Untersagt ist es, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen oder brennendes beziehungsweise glühendes Material wegzuwerfen. Dazu gehören auch Zigaretten, Zündhölzer oder andere Raucherwaren. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für offizielle Feuerstellen, befestigte Feuerplätze, Feuerstellen bei Waldhütten sowie für Holzkohlegrills.
Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt
Ausgenommen vom Feuerverbot sind Gas- und Elektrogrills – allerdings nur, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen kippsicher und auf feuerfestem Untergrund stehen, etwa auf befestigten Plätzen.
In Siedlungsgebieten gilt das Feuerverbot nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Trotzdem mahnt die Gemeinde auch dort zur Vorsicht: Grillfeuer sollen ständig beobachtet und bei Funkenflug sofort gelöscht werden. Asche darf nicht unachtsam entsorgt werden. Bei Wind soll ganz auf Feuer im Freien verzichtet werden.
Allgemeines Feuerverbot bleibt möglich
Die Gemeinde Maur prüft die Lage laufend und behält sich vor, bei besonderer Gefahrenlage ein allgemeines Feuerverbot anzuordnen. Zuwiderhandlungen werden polizeilich geahndet. Aufgehoben wird das Verbot erst nach ergiebigen und flächendeckenden Niederschlägen.
