Der Kampf des Gemeinderats gegen die Meinungsvielfalt

Am 4. Dezember 2025 haben fünf Maurmerinnen und Maurmer eine Einzelinitiative für die Förderung der Meinungsvielfalt eingereicht. Man findet sie unter www.maurmerzeitung.ch unter der Rubrik Themen. Die Initianten verlangen, dass die Gemeindeversammlung darüber entscheiden kann, ob der «Verein Maurmer Zeitung» während drei Jahren pro Jahr maximal 49’000 Franken als Vereinsbeitrag erhält. Der Verein publiziert die «Maurmer Zeitung» und setzt sich für einen offenen Diskurs ein, vor allem in politischen Fragen.

Der Gemeinderat Maur wehrt sich mit allen Mitteln gegen diese Einzelinitiative. Er hat sie kurz und bündig für ungültig erklärt. Für dieses einfache Nein hat er einmal mehr den Anwalt Prof. Dr. iur. Thomas Poledna (Bild) mandatiert – einen Anwalt, der für ein horrendes Stundenhonorar gerne die Interessen der Gemeinde vertritt.

Anwalt mit horrendem Stundenlohn

Das ist sein Job. Das hat er auch schon früher getan, beispielsweise beim Rekurs gegen die Zusammenlegung der beiden Asylvorlagen Lohwis und Tobelstrasse. Diese hat die Gemeinde nach längerer und teurer Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht zwar durchgebracht. Die beiden Projekte wurden dafür von den Stimmbürgern am vergangenen Wochenende bachab geschickt.

Rekurs der Initianten

Poledna beruft sich bei der Ablehnung der Einzelinitiative auf übergeordnetes Recht. Die Initianten teilen diese Auffassung und die daraus gezogenen Interpretationen nicht. Sie werden gegen diesen Entscheid beim Bezirksrat Rekurs einlegen. Die Argumente des Gemeinderats sind für sie nicht nachvollziehbar. Er beruft sich bei seiner Ablehnung unter anderem auf eine fehlende gesetzliche Grundlage zur Presseförderung – etwas, das die Initianten in keiner Art und Weise verlangt haben.

Ein Bruchteil der Kosten der «Maurmer Post»

Die Initianten haben einzig und allein um eine dem «Verein Maurmer Zeitung» zu gewährende, auf 49’000 Franken pro Jahr beschränkte finanzielle Unterstützung gebeten. Dies für die Jahre 2027 bis 2029. Der Entscheid, ob Ja oder Nein, soll von der Gemeindeversammlung und nicht vom Gemeinderat gefällt werden. Die 49’000 Franken sind übrigens nur 13 Prozent der Kosten, die die Gemeinde für die «Maurmer Post* aufwendet.

Zermürbungstaktik der Gemeinde?

Interessant ist auch, dass der Gemeinderat Maur den Entscheid über die Gültigkeit der Einzelinitiative genau nach der gesetzlichen Maximalfrist von 90 Tagen fällte. Die amtliche Publikation erfolgte diesen Freitag, also eine Woche später. Das ist zwar alles korrekt. Im Gegensatz zu Einzelinitiativen Dritter, die er jeweils in wesentlich kürzeren Fristen entschieden hat, ist dies jedoch ein klares Zeichen. Offensichtlich betreibt der Gemeinderat beim Thema «Meinungsvielfalt» Obstruktion. Es scheint nicht in seinem Interesse zu liegen, dass andere Meinungen als die offiziellen regelmässig in alle Maurmer Haushaltungen gelangen können.

Peter Leutenegger