13 Jahre Gefängnis für Tötung von Onkel

Keine Gnade für den Familienvater aus Maur, der seinen Onkel getötet hat. Das Bezirksgericht Uster verurteilte den 40-jährigen Täter wegen vorsätzlicher Tötung zu 13 Jahren Gefängnis.

Ein vermeintlich harmloser Konflikt um einen Zaun und Bauarbeiten mündete im Februar 2024 in ein grausames Verbrechen. Am Donnerstag stand am Bezirksgericht Uster ein 40-jähriger Familienvater aus Maur vor Gericht, der seinen Onkel mit äusserster Brutalität erschlagen hatte. Nun wird er hart dafür bestraft. Das Gericht unter dem Vorsitz von Jean-Claude Simmen verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Tötung zu 13 Jahren Gefängnis. Die Lebenspartnerin des Getöteten erhält eine Genugtuung von 30 000 Franken zugesprochen.

Späte Entschuldigung

Am Schluss der rund sechsstündigen Verhandlung hatte der Täter mit gesenktem Blick gesagt: «Ich will mich entschuldigen bei der Lebenspartnerin meines Onkels für den Schmerz und das grenzenlose Leid, das ich verursacht habe. Ich will mich auch bei meiner Tante entschuldigen – und bei meinem Vater und meiner Schwester. Und auch bei meiner Frau und unseren Kindern. Ich schäme mich unendlich fest».

Tragik des Falls

Die Worte spiegeln die ganze Tragik des Falles, der sich im Februar 2024 in Maur zugetragen hatte. Ein lange schwelender Erbschafts- und Familienstreit eskalierte an einer Lappalie. War es der Baustopp, den das Bauamt für das Verlegen einer Strom- und Wasserleitung verhängt hatte? Oder war es eine saloppe Bemerkung des Onkels zu einem Zaun, dessen Demontage er forderte? Heute weiss es niemand mehr so genau.

Vater und Hundebetreuer

Was aber fakt ist: Der Täter, ein 40-jähriger fürsorgender Familienvater und Besitzer einer Hunde-Betreuung, agierte mit grösster Brutalität. In der Anklageschrift heisst es unter anderem: «Der Beschuldigte schlug sehr heftig mit einem Brennholz von oben auf den Kopf des Opfers, während dieses stand, auf den Knie war oder bereits auf dem Boden lag – insgesamt ca. 25-mal. Wobei auch der Hals getroffen wurde». Die Schläge führten zum Tod.

Mediale Beeinflussung?

Doch nicht nur das Tatgeschehen selber, auch die öffentliche Wahrnehmung stand im Gerichtssaal im Zentrum. Teile der Presse hatten den Angeklagten zuvor als Opfer von schwierigen Lebensumständen und einem Medikament dargestellt – und dabei die Verantwortung für die Tat relativiert. Diese Darstellung rief deutlichen Widerspruch hervor: Staatsanwalt Daniel Regenass und die Rechtsvertreter der Opferfamilien betonten, dass kein Medikament töte und dass man nicht den Fehler machen dürfe, Täter zu Opfern zu verklären. Der Vorwurf einer «versuchten Einflussnahme» durch journalistische Narrative (durch die «NZZ am Sonntag») wurde mehrfach laut.

Dabei wäre die Ausgangslage glasklar – so die Vertreter der Anklage: Es wäre am Schuldigen, Verantwortung für sein Tun zu tragen. Dass er stattdessen die Schuld bei der «bösen Tante und den widrigen Umständen» suche, sei auch ein Affront gegenüber den Opfern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.