Asylabstimmung abgesagt
Ein Stimmrechtsrekurs wurde vom Bezirksrat Uster gutgeheissen. Damit ist die Urnenabstimmung vom 28. September über die Asylunterkünfte Tobelstrasse und Lohwis und über einen Kredit von 4’677’000 Franken abgesagt.
Gegen die Urnenabstimmung vom 28. September wurde beim Bezirksrat Uster von einem Stimmbürger ein Rekurs eingereicht. Das Zusammenziehen von drei unabhängigen Kreditvorlagen zu einer einzigen Vorlage sei gemäss Gemeindeordnung Maur nicht zulässig. Diese müssten einzeln den Stimmbürgern zur Abstimmung vorgelegt werden. Entweder an einer Gemeindeversammlung oder an der Urne.
Argumentation des Stimmbürgers
Der Stimmbürger argumentierte vor dem Bezirksrat, dass es sich bei der Vorlage nicht um einen einzigen Zweck handle, sondern um drei verschiedene:
- A. Erweiterung Asylunterkunft Tobelstrasse
- B. Erweiterung Asylunterkunft Lohwis
- C. formelle Überführung des bestehenden Asylprovisoriums Lohwis in eine definitive
Unterkunft.
Diese seien auch als separate Investitionen im Budget 2025 und im der Finanz- und Aufgabenplan 2024 -2028/2038 so ausgewiesen. Der Gemeinderat wolle nun die drei Projekte zu einer einzigen Vorlage verschmelzen und den Stimmbürgern nur zwei Varianten zur Abstimmung vorschlagen. Bei beiden Varianten wäre die Erweiterung der Asylunterkunft Tobelstrasse mit der Asylunterkunft Lohwis verknüpft. Dem Stimmvolk würde damit die Freiheit genommen, nur über die Erweiterung der Unterkunft Tobelstrasse und nur über die Unterkunft Lohwis abzustimmen
Bezirksrat folgt dem Rekurrenten
Der Bezirksrat teilt diese Argumentation und schreibt «Wie der Rekurrent jedoch richtig festhält, handelt es sich vorliegend bei den geplanten Erweiterungen der Asylunterkunft Tobelstrasse und Lohwis um zwei voneinander unabhängige Projekte, die einzeln zu beurteilen sind.» und weiter, «Die Kreditvorlagen sind folglich aufzuteilen, damit die Stimmbürger über die einzelnen Projekte unabhängig voneinander abstimmen können».
Gemeinderat geht vor Verwaltungsgericht
Es ist ein Entscheid, der mit Verständnis für faire demokratische Prozesse nachvollziehbar ist. Umso erstaunlicher ist, dass der Gemeinderat den Entscheid des Bezirksrats mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht weiterzieht. Bis das Verwaltungsgericht einen Entscheid fällt, wird es einige Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern. Entweder hat der Gemeinderat Bedenken den Stimmbürgern die Wahlfreiheit zu geben, oder der Entscheid des Bezirksrats wurde nicht richtig gelesen. Dabei wäre es einfach. Das Begehren auf zwei Vorlagen aufzuteilen und zur Abstimmung zu bringen. Was spricht dagegen?
Peter Leutenegger
