Schuss beim Jugendhaus: nur ein Lausbubenstreich?
Beim Jugendhaus Maur am Rande des Looren-Areals fiel am 8. April ein Pistolenschuss. Gemeinderat Alexander Lenzlinger spricht von einem «Lausbubenstreich».
Der Pulverdampf der Halbwahrheiten und Gerüchte verzieht sich. Wie die Maurmer Zeitung am 12. April berichtete, kam es beim Jugendhaus Maur neben dem Looren-Areal zu einer Schussabgabe durch einen Jugendlichen.
Jugendstaatsanwaltschaft am Zug
Die Kantonspolizei bestätigt den Vorfall – verweist aber auf ein laufendes Verfahren bei der Jugendstaatsanwaltschaft. Derweil machen sich in der Gemeinde Maur diverse Eltern grosse Sorgen. Findet doch im Jugendhaus der offizielle Mittagstisch der Schule Looren statt. Und galt das Jugendhaus, das dem Ressort Gesellschaft von Gemeinderat Alexander Lenzlinger untersteht, als sicherer Ort für junge Erwachsene und eine der wenigen Anlaufstellen in der Gemeinde für Jugendliche.
Amerikanische Zustände?
Wenn nun dort aber mit Schusswaffen hantiert wird und man schon fast von amerikanischen Zuständen sprechen muss, passt dies kaum in das Bild der beschaulichen und friedlichen Gemeinde Maur.
Gemeinderat Lenzlinger nimmt die Sache ernst. Als Jagaufseher sei er für den Umgang mit Schusswaffen sensibilisiert. Doch er kenne die Details des Falls nicht. Soweit er gehört habe, handle es sich um einen «Lausbubenstreich».
Der Vorfall habe sich am Abend des 8. Aprils (Dienstag) im Freien ereignet – als das Jugendhaus geschlossen war. Obwohl am Dach des Hauses durch den Kugeleinschlag ein Ziegel beschädigt wurde, habe man den Fall erst bemerkt, als der Jugendliche selber darauf aufmerksam gemacht habe.
Woher stammt die Waffe?
Wie der Schütze in Besitz der Waffe gekommen ist, sei Gegenstand der Untersuchungen. Unabhängig davon bestehe kein Anlass, das Jugendhaus zu schliessen, so Lenzlinger.
Kommentar der Maurmer Zeitung: Es ist sicher richtig, dass in dieser Situation keine übertriebene Hektik verbreitet und auf Panik gemacht wird. Dennoch: Bei der Abgabe eines Schusses mit einer Pistole in unmittelbarer Nähe von Schulhaus und Sportplätzen muss der Ausdruck «Lausbubenstreich» zumindest in Frage gestellt werden.