Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Zwischen dem 1. April und dem 31. Juli gilt im Kanton Zürich im Wald und am Waldrand für Hunde eine strickte Leinenpflicht. Damit soll die Fauna geschützt werden.

Der Kanton erklärt die Massnahme in einer Mitteilung: «Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren». 

Eigenverantwortung der Halter

Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Der Kanton nimmt die Hundehalter aber auch während der restlichen Zeit in die Verantwortung: «Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat».