Tod im Sponstürli: Anklage wegen vorsätzlicher Tötung

Der Fall erschütterte Maur vor einem Jahr. Nur wird ein 38-jähriger Schweizer wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Er soll seinen Onkel umgebracht haben.

Die für schwere Gewaltkriminalität zuständige Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat beim Bezirksgericht Uster Anklage gegen einen Mann wegen vorsätzlicher Tötung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2024 in Maur seinen Onkel getötet zu haben.

Am 24. Februar 2024, kurz nach dem Mittag, wurde auf einem Bauernhof in Maur ein Mann regungslos vor einem Gebäude aufgefunden. Trotz sofortiger notärztlicher Hilfe erlag der Mann den Verletzungen noch am Tatort.

Gewaltdelikt im Vordergrund

Aufgrund der angetroffenen Situation ging die Polizei von einem Gewaltdelikt aus. Der mutmassliche Täter, ein zum Tatzeitpunkt 38-jähriger Schweizer, wurde von der Kantonspolizei noch am Tatort festgenommen.

Unvermittelter Angriff

Dem Mann wird vorgeworfen, an seinem Wohnort auf einem Bauernhof in Maur seinen Onkel unvermittelt angegriffen und unter Anwendung von massiver Gewalt lebensbedrohlich verletzt zu haben, so dass dieser noch am Tatort an den Folgen seiner Verletzungen verstarb.

Mit Anklage vom 10. Februar an das Bezirksgericht Uster hat die Staatsanwaltschaft I die Untersuchung gegen den Beschuldigten abgeschlossen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Umstrittener Zeitungsbericht

In Maur hatte das Tötungsdelikt für Aufsehen gesorgt, auch wegen eines Berichts der «Maurmer Post». Demnach sollen die beiden Männer wegen eines Bauvorhabens auf dem Hof in Streit geraten sein.