Breite Opposition gegen Asylunterkünfte

Die Gemeinde Maur plant 2025 eine Erweiterung der Asylunterkünfte in Ebmatingen (Bild) und Aesch. Ein Blick in die Region aber zeigt: Die Opposition wächst.

Die Meldung stammt aus Gossau – doch sie besitzt möglicherweise auch für Maur Signalwirkung. Für die Unterbringung von sechs bis acht Personen plante der Gemeinderat Gossau eine einstöckige Containeranlage, die zuvor als Schulraum genutzt worden war. Diese soll direkt neben dem Pavillon, der heute schon von Geflüchteten bewohnt wird, auf dem gemeindeeigenen Grundstück an der Rebhaldenstrasse, Gossau-Dorf platziert werden.

Bereits im April 2025 hätte die neue Anlage bezugsbereit sein sollen. Nun verzögert sich die Umsetzung des Projekts, weil beim Bezirksrat Hinwil eine Stimmrechtsbeschwerde gegen das Vorgehen des Gemeinderats eingegangen ist.

Im nun eröffneten juristischen Verfahren muss geklärt werden, ob der Gemeinderat über den Transport der Containeranlage und die Umnutzung in eigener Kompetenz hätte entscheiden dürfen oder ob es dafür die Zustimmung der Gemeindeversammlung gebraucht hätte.

Standortverschiebung in Fällanden

Auch in Fällanden wurde der Alleingang der Behörden gestoppt. Am 23. Mai 2024 hatte das Bundesgericht entschieden, dass der Gemeinderat nicht in eigener Kompetenz eine Flüchtlingsunterkunft im Gebiet Letzacher bauen darf. Anwohner hatten sich vehement gegen die Pläne gewehrt und kritisiert, dass die Kosten als gebundene Ausgaben deklariert wurden. In der Folge verlegte der Gemeinderat den Standort kurzerhand auf ein Grundstück neben die Kläranlage – und brachte die Gemeindeversammlung doch noch auf seine Seite.

3,7 Millionen Franken Kosten in Maur

In Maur steht eine ähnliche Diskussion möglicherweise noch bevor. Der Gemeinderat will 2025 rund 3,7 Millionen Franken für neue Asylunterkünfte in Ebmatingen und Aesch ausgeben. Im Legislaturprogramm heisst es: „Die Projekte Lohwis und Tobelstrasse werden realisiert und durch eine Urnenabstimmung beschlossen“.

Damit richtet sich Maur nach den nationalen und kantonalen Vorlagen. Der Kanton Zürich ist verpflichtet, knapp 18 Prozent der in die Schweiz Geflüchteten unterzubringen. Ob die Anlagen in der Lohwis und in der Toblerstrasse aber tatsächlich erweitert werden, entscheidet das Volk. Und schaut man über die Gemeindegrenzen, könnte dies für den Gemeinderat kein Spaziergang werden.