Kanton Zürich verhängt Rottweiler-Verbot
Nach Hundeattacken auf Kinder greift der Kanton Zürich durch: Ab 1. Januar verbietet er Neuanschaffungen von Rottweilern.
Zwei tragische Beissvorfälle mit Rottweilern, bei denen insbesondere Kinder schwer verletzt wurden, haben Folgen: Ab 1. Januar verbietet der Regierungsrat die Neuanschaffung von Rottweilern, wie er am Donnerstag mitteilte. Die grossen, dunklen Vierbeiner kommen damit auf die Liste der Hunde, deren Zucht, Erwerb und Zuzug im Kanton Zürich verboten ist.
Erhöhtes Gefährdungspotenzial
«Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellen im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar», heisst es in der Mitteilung des Kantons zum neuen Verbot.
Die Liste der verbotenen Hunde gibt es seit 2009. Der Kanton Zürich hatte sie eingeführt, nachdem 2005 in Oberglatt ein sechsjähriger Bub zu Tode gebissen worden war. Bislang umfasst die Verbotsliste folgende Rassetypen: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog. Bei der Ergänzung der Liste um Rottweiler ging es nun deutlich schneller als seinerzeit nach dem Vorfall in Oberglatt.
0,5 Prozent der Hundepopulation
Ende Oktober hatte in Adlikon ein Rottweiler mehrere Personen verletzt, darunter zwei Kinder. Anfang Dezember kam es in Winterthur zu einer Rottweiler-Attacke, bei der ein fünfjähriges Kind schwere Kopfverletzungen erlitt. Es musste operiert und hospitalisiert werden, wie es in der Mitteilung des Kantons heisst. In seiner Sitzung vom 18. Dezember hat daraufhin der Regierungsrat das Rottweiler verbot beschlossen.
Im Kanton Zürich sind laut Regierungsrats-Mitteilung derzeit rund 350 Rottweiler registriert. Das entspricht etwa 0,5 Prozent der Hundepopulation. Auch die Kantonspolizei hat gemäss Kantonstierarzt Lukas Perler zwei Rottweiler als Diensthunde im Einsatz.
Wer bereits einen Rottweiler hat und diesen behalten will, kann innert sechs Monaten eine Haltebewilligung beantragen. Wer keine Haltebewilligung beantrage und nach Ablauf der Frist im Kanton Zürich registriert sei, mache sich gemäss Hundeverordnung strafbar, erklärte Perler auf Anfrage. Im Rahmen des Verfahrens für die Haltebewilligung werden die Rottweiler einer Wesensprüfung unterzogen, um das Gefährdungspotenzial zu bewerten.