Maurmer Zeitungs-Knatsch: zurück auf Feld 1

Bezüglich der Herausgabe der offiziellen Gemeindezeitung ist in der Gemeinde Maur ein Konflikt entbrannt. Nun sollte der Bezirksrat Uster über die Strukturen der „Maurmer Post“ entscheiden. Doch das Gremium spielt den Ball zurück an die Gemeinde.

Wenn Anwälte in Medienfragen entscheiden, kann es teuer und unübersichtlich werden. Beim Bezirksrat Uster gingen in den vergangenen Monaten vier Aufsichtsbeschwerden bezüglich der Herausgeberschaft und der redaktionellen Hoheit des offiziellen Gemeindeblatts „Maurmer Post“ ein.

Nun erhielten die Beschwerdeführer in diesen Tagen Post – und dies nicht zu knapp. Die Beschlüsse des Bezirksrats sind 16 bis 17 Seiten lang und lesen sich so kompliziert, als hätte sich ein Jungkoch im ersten Lehrjahr daran versucht, einen gestopften Truthahn mit selbstgemachten Ravioli sowie sechs unterschiedlichen Vorspeisen zuzubereiten.

Bezirksrat nicht zuständig

Wer die sieben Abschnitte mehrmals liest, kommt immerhin zur Erkenntnis: Der Bezirksrat erklärt sich in der zentralen Frage der Strukturen einer Gemeindezeitung als „nicht zuständig“ und nimmt die Gemeinde wieder in die Pflicht. Also muss nochmals neu darüber befunden werden, ob die „Maurmer Post“ künftig als reines Behördenorgan oder als redaktionell geführte Zeitung mit unabhängiger Positionierung herauskommen soll.

Im Beschluss des Bezirksrats heisst es beispielsweise: „Es ist nun Sache der Beschwerdegegnerin (der Gemeinde Maur, vertreten durch den Gemeinderat/die Red.), zu prüfen und der Bevölkerung darzulegen, welche Optionen einer Gemeindezeitung je nach Inhaltskonzept, Herausgeberschaft und finanzieller Unterstützung mit Gemeindegeldern bestehen. Mit dem Einsetzen einer Arbeitsgruppe unter Beizug externer Fachunterstützung bei Bedarf befasst sie sich bereits intensiv damit, einen juristisch gangbaren Weg für die Herausgabe ihrer Gemeindezeitung zu finden“.

Das Gemeindeamt sprach Klartext

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hatte zu dieser Frage kürzlich klipp und klar festgestellt: „Die heutigen Strukturen der „Maurmer Post“ sind ein Konstruktionsfehler. Eine Gemeinde kann keine unabhängige Publikation herausgeben“.

Nun muss der Gemeinderat darüber entscheiden, wohin er mit der „Maurmer Post“ gehen will. Dabei darf er den Volkswillen aber kaum ausblenden. Dieser spiegelt sich im Beschluss der Gemeindeversammlung vom Juni 2023, an der sich die überwiegende Mehrheit der Anwesenden für eine „unabhängige Gemeindezeitung“ ausgesprochen hatte. Dass diese 43-mal pro Jahr erscheint, bezahlt die Gemeinde rund 320‘000 Franken pro Jahr.

Überforderte Redaktion

Und weil die (abtretende) Chefredaktorin Dörte Welti vom Arbeitsanfall überrascht (bzw. überfordert) ist, musste das Personalbudget um 50‘000 Franken aufgestockt werden. Von diesem Betrag profitiert nun die Ex-Chefredaktorin Annette Schär, die als Feuerwehrfrau auf die Gehaltsliste gesetzt wurde.

So oder so wird die Gemeindeversammlung am 9. Dezember im Loorensaal über das Budget 2025 befinden. Darin ist für die „Maurmer Post“ der Brutto-Betrag von 455‘000 Franken vorgesehen. Die Stimmbürger werden es sich wohl zweimal überlegen, ob sie diesen Betrag für ein reines Verlautbarungsorgan aufbringen wollen.