Nachträgliches Baugesuch für 5G-Antenne
Mit der Fortschreitenden Digitalisierung und der Optimierung der Kommunikationstechnologie steigt die Strahlenbelastung. Deshalb müssen die Telekomanbieter auch in Maur nachbessern.
Am 3. April 2020 – also während des Höhepunkts der Pandemie – erschien in der „Maurmer Post“ ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne an der Zürichstrasse in Ebmatingen.
Darin hiess es wörtlich: „2020-017 (Wiederholungspublikation) Swisscom (Schweiz) AG, Local Production, Binzring 17, 8045 Zürich. Erstellen einer Mobilfunkantenne, Gebäude Vers.-Nr. 1042 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 8709 bei der Zürichstrasse 113 in 8123 Ebmatingen (Wohnzone W3).“
Gefahrenpotenzial von Strahlen
Die Antenne (Bild) steht schon lange. Doch möglicherweise ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Gemäss eines Bundesgerichtsurteils müssen landesweit hunderte von Antennen und deren baurechtliches Legitimationsverfahren überprüft werden.
Im Kern geht es um das Gefahrenpotenzial der 5G-Antennen für die menschliche Gesundheit. Der Verband der Telekommunikation (Asut) schätzt, dass 2500 Sendeanlagen im Nachhinein ein Baugesuch brauchen. Der Verein Schutz vor Strahlung spricht sogar von 3000 Antennen. Gleichzeitig geht der Verein davon aus, dass die Behörden wegen hängiger Verfahren bis Ende Jahr total 6000 Bewilligungen bearbeiten müssen. Asut-Geschäftsführer Christian Grasser sagt, dass die Verfahren «eigentlich rasch gehen» sollten. Er spricht im Namen der drei Mobilfunkanbieter, Swisscom, Sunrise und Salt, wenn er hinzufügt: «Werden jedoch Einsprachen erhoben, können die Verfahren mehrere Jahre dauern.» Die gesetzte Frist von sechs Monaten kritisiert Grasser als «zu knapp».
Ein Baugesuch
Auf Nachfrage bei der Gemeinde Maur wird bestätigt, dass sich auf Gemeindegebiet eine Mobilfunkantenne befindet, die eine nachträgliche Baubewilligung erfordert. Anette Fahrni, Leiterin Präsidiales und Stellvertretende Gemeindeschreiberin, sagt auf Anfrage der „Maurmer Zeitung“: „Mit Schreiben vom 26. Juni 2024 empfiehlt Regierungsrat Martin Neukom die Einreichung eines nachträglichen Baugesuches für die Aufschaltung von Korrekturfaktoren innerhalb von 12 Monaten zu verlangen“. Dieser Empfehlung sei die Gemeinde Maur gefolgt und habe gleichentags den betreffenden Betreiber aufgefordert, innert 12 Monaten ein Gesuch einzureichen.
Keine Empfangsstörungen
Mit Funkausfällen sei allerdings nicht zu rechnen. Fahrni sagt, dass aufgrund der grossen Anzahl von Mobilfunkanlagen im Kanton Zürich die Frist zum Einreichen der nachträglichen Baugesuche für die Aufschaltung von Korrekturfaktoren auf ein Jahr festgesetzt werde: „Dies soll den Mobilfunkbetreiberinnen ermöglichen, die Gesuche so zu priorisieren, dass Einbussen bei der Netzqualität möglichst verhindert werden“.